Der Scheckenclub Rheinland wünscht Allen
ein gutes Zuchtjahr 2025!
Scheckenclub Rheinland JHV
am 16.02.2025, 11.00 Uhr,
in der Gaststätte Tannenbergstube
in 52249 Eschweiler, Tannenbergstr. 36
49. Überregionale Scheckenclub-Vergleichsschau am 19. / 20.10. 2024
in 48361 Beelen
Veranstalter und Ausrichter: Scheckenclub Westfalen, Sektion Münsterland W711
48. Überregionale Scheckenclub-Vergleichsschau
am 07./08.10.2023
in Nienburg/Weser
Jetzt ist hier der Gesamtbericht von Werner Winkens in der Kaninchenzeitung zur Überregionalen 2022 nachzulesen.
Der neue Standard
ist da !!!
letzte Aktualisierung:
14.02.2025
Datenschutzerklärung hier
Ehren- und
Entschädigungsordnung
des Scheckenclubs
Rheinland
Bestimmungen für die Vergabe von
Ehrennadeln:
Silberne Ehrennadel:
Die Auszeichnung wird für 25-jährige Mitgliedschaft zuerkannt.
Goldene Ehrennadel:
Die Auszeichnung wird für 40-jähige Mitgliedschaft zuerkannt.
Ehrenmitgliedschaft:
Voraussetzung für die Erlangung der Ehrenmitgliedschaft sind die 25-jähige Mitgliedschaft und ein Lebensalter von 65 Jahren. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit einer Ehrenurkunde anerkannt.
Ehrenmitglieder werden nicht beitragsfrei gestellt.
Für die Bemessung der o.a. Fristen gelten die Eintrittsdaten in den Clubs, die Rechtsvorgänger des Scheckenclubs Rheinland waren.
Clubjubiläen:
Wird der Club offiziell zu einem Jubiläum eines anderen Clubs eingeladen, wird ein Geschenk im Werte von 40,--€ überreicht. Nach Möglichkeit sollte dies in Form eines Ehrenpreises (also nicht in bar)
erfolgen.
Auch die Ausrichter der jeweiligen Überregionalen Scheckenclubvergleichs-schauen erhalten immer einen Ehrenpreis im Werte von 30,-- bis 40,-- €.
„Ehrenfeste der Mitglieder“:
50./70./75./80./85…etc.-Geburtstage > Sachgeschenk über 25,--€
Silber-, Gold-, Diamantene…..etc.-Hochzeit > Sachgeschenk über 40,--€
Im Todesfall eines Mitgliedes wird den Hinterbliebenen zur Grabpflege eine „Gedenkgabe“ von 40,--€ überreicht.
„Aufwandsentschädigungen":
Der Vorsitzende erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von Pauschal 100,--€.
Die anderen Vorstandsmitglieder erhalten nachgewiesene Sachkosten für Porto, Büromaterialien, Fotoarbeiten etc. erstattet.
Abweichungen von den o.a. Bestimmungen (mit Ausnahme der Pauschal-entschädigung für den Vorsitzenden) sind nur in Ausnahmefällen in Abstimmung zwischen dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister
möglich.