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Der Scheckenclub Rheinland wünscht Allen ein erfolgreiches Zuchtjahr!

 

Termine

48. Überregionale Scheckenclub-Vergleichsschau

am 07./08.10.2023

in Nienburg/Weser

Katalog CVS 2023
48. Scheckenclub-Vergleichsschau Gesamtk[...]
PDF-Dokument [6.2 MB]
Katalog Scheckenclubvergleichs- schau 2022 in Königsmoos
Katalog CVS 2022 Königsmoos.pdf
PDF-Dokument [13.4 MB]

Der neue Standard

ist da !!!

Wir freuen uns über die Wahl zur Homepage des Monats!

letzte Aktualisierung:

18.04.2024

Datenschutzerklärung hier

Ehren- und Entschädigungsordnung

Ehren- und Entschädigungsordnung

des Scheckenclubs Rheinland

Bestimmungen für die Vergabe von Ehrennadeln:

Silberne Ehrennadel:
Die Auszeichnung wird für 25-jährige Mitgliedschaft zuerkannt.

Goldene Ehrennadel:
Die Auszeichnung wird für 40-jähige Mitgliedschaft zuerkannt.

Ehrenmitgliedschaft:
Voraussetzung für die Erlangung der Ehrenmitgliedschaft sind die 25-jähige Mitgliedschaft und ein Lebensalter von 65 Jahren. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit einer Ehrenurkunde anerkannt. Ehrenmitglieder werden nicht beitragsfrei gestellt.

Für die Bemessung der o.a. Fristen gelten die Eintrittsdaten in den Clubs, die Rechtsvorgänger des Scheckenclubs Rheinland waren.

Clubjubiläen:

Wird der Club offiziell zu einem Jubiläum eines anderen Clubs eingeladen, wird ein Geschenk im Werte von 40,--€ überreicht. Nach Möglichkeit sollte dies in Form eines Ehrenpreises (also nicht in bar) erfolgen.
Auch die Ausrichter der jeweiligen Überregionalen Scheckenclubvergleichs-schauen erhalten immer einen Ehrenpreis im Werte von 30,-- bis 40,-- €.

„Ehrenfeste der Mitglieder“:

50./70./75./80./85…etc.-Geburtstage > Sachgeschenk über 25,--€
Silber-, Gold-, Diamantene…..etc.-Hochzeit > Sachgeschenk über 40,--€

Im Todesfall eines Mitgliedes wird den Hinterbliebenen zur Grabpflege eine „Gedenkgabe“ von 40,--€ überreicht.

„Aufwandsentschädigungen":
 
Der Vorsitzende erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von Pauschal 100,--€.

Die anderen Vorstandsmitglieder erhalten nachgewiesene Sachkosten für Porto, Büromaterialien, Fotoarbeiten etc. erstattet.

Abweichungen von den o.a. Bestimmungen (mit Ausnahme der Pauschal-entschädigung für den Vorsitzenden) sind nur in Ausnahmefällen in Abstimmung zwischen dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister möglich.  

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© Walter Willems